Anhand der von Primesvote produzierten Abstimmungsdaten kann mit Kryptographie verifiziert werden, dass die Weisungen der Aktionäre vollständig und unverändert sind. Dazu setzt Primesvote auf die folgenden drei Konzepte: Signierte Weisungen, eine verifizierbare Datenablage und Abstimmbelege.

VerifiableSystem

Signierte Weisung

Der Abstimmcode wird dem Aktionär per Post zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung zugesendet. Er enthält genügend Zeichen, dass es für einen Angreifer nicht möglich ist, in nützlicher Zeit einen gültigen Abstimmcode zu finden.

Der Abstimmcode ist der Privatschlüssel, mit dem die Weisung des Aktionärs bei der Abgabe kryptographisch signiert wird. Die Weisung wird zusammen mit der Signatur in Primesvote abgespeichert. Anhand der Signatur kann nachgeprüft werden, ob die Weisung effektiv von einem Aktionär eingereicht worden ist.

VotingCode

Eingabefeld für den Abstimmcode in Primesvote

Abstimmbeleg

Nach dem Abspeichern der Weisung wird dem Aktionär der Abstimmbeleg ausgestellt. Dieser enthält neben der Weisung auch eine digitale Signatur des Primesvote Servers. Diese Signatur belegt, dass der Aktionär die Weisung eingereicht hat. Somit ist der Aktionär nach der Weisungsabgabe in Besitz eines Nachweises für seine Weisungsabgabe.Die digitale Signatur des Primesvote Servers befindet sich in den Dokumenteigenschaften der PDF Datei des Abstimmbelegs. Die weiteren Werte in den Dokumenteigenschaften dienen zur Überprüfung der korrekten Verschlüsselung.

 

ReceiptProperties

Primesvote Abstimmbeleg mit digitalen Signaturen in den Dokumenteigenschaften

Verifizierbare Datenablage

Primesvote speichert die Weisungen so ab, dass verifiziert werden kann, ob keine Weisungen verändert oder gelöscht worden sind. Gemacht wird dies, indem beim Abspeichern der Weisung zusätzlich eine digitale Signatur erstellt und gespeichert wird. Diese digitale Signatur signiert die zu speichernde Weisung und die Signatur der vorherigen Weisung.

 

Verifikation

Mit Hilfe der Verifikation können die Gesellschaft und der Stimmrechtsvertreter bei Bedarf überprüfen, dass Primesvote die Weisungen korrekt verarbeitet hat. Zudem können die Aktionäre mit Ihrem Abstimmbeleg einen Nachweis anfordern, dass Ihre Weisung wirklich gezählt worden ist. Die Verifikation basiert alleine auf den Daten von Primesvote und bedarf nicht einer Software in welche wieder vertraut werden muss.