Einfache und Sichere
Online-Abstimmung
Für Aktionäre
Durch die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei Aktiengesellschaften (VegüV) sind börsenkotierte Schweizer Unternehmen verpflichtet, die Möglichkeit des elektronischen Fernabstimmens den Aktionären zur Verfügung zustellen. Das einfache und sichere Produkt dazu heisst Primesvote.
Damit das elektronische Fernabstimmen genützt wird, muss es einfacher sein als das Ausfüllen und Retournieren des Weisungsformulars per Post.
Primesvote
Die Aktionäre profitieren mit Primesvote Online Proxy Voting von der Mobilität und Geschwindigkeit des Internets. Trotz rechtlichen, organisatorischen und technischen Richtlinien, ist die Weisungsabgabe einfach und effizient.
Primesvote wird in die Firmen-Webseite integriert und fügt sich nahtlos in den bestehenden GV-Prozess ein. Dadurch entstehen mit Primesvote keine zusätzlichen Aufwände und der elektronische Abstimmkanal führt effektiv zu einer Kostenersparnis.
1. GV-Einladung
Öffnen der GV-Einladung
Wie bisher erhält der Aktionär per Post seine Einladung zur Generalversammlung. Neben dem Hinweis zur elekronischen Weisungserteilung ist auf der Einladung ein persönlicher Abstimmcode und ein Link zur Firmenwebseite aufgedruckt.
2. Firmenwebseite
Information
Auf der Webseite der Gesellschaft finden sich schon heute zahlreiche Informationen für die Aktionäre. Neu gibt es auf der Webseite einen Link zu Primesvote. Über diesen Link gelangt der Aktionär direkt zum Abstimmformular für die Generalversammlung.
3. Primesvote
Elektronische Weisungserteilung
Im Abstimmformular kann der Aktionär seine Weisung zu den Traktanden erfassen. Anhand des eingegebenen Abstimmcodes prüft Primesvote die Stimmberechtigung des Aktionärs. Die Weisung wird gespeichert und an der Generalversammlung vom
Stimmrechtsvertreter vertreten.
Einfachstes Abstimmen
Online Abstimmen ohne aufwändiges Registrieren und Einloggen.Aktionärskommunikation wie gehabt
Die Gesellschaft kann den Aktionär über den Bereich Investor Relations auf der eigenen Firmenwebseite informieren. Primesvote wird dort eingebunden.Rechtskonform
Die Anforderungen aus der VegüV werden zu 100% erfüllt.Kostenreduktion
Durch die einfache Handhabung von Primesvote können die Kosten für die Rücksendungen und die Verarbeitung des Papierrücklaufs von Beginn an reduziert werden. Längerfristig ist mit einer Kostenreduktion zu rechnen.Unabhängigkeit
Primesvote ist unabhängig vom Aktienregister der Gesellschaft. Dies ist im Sinne der Minderinitiative und stärkt die Aktionärsdemokratie.Mobile- und Tabletunterstützung
Natürlich kann der Aktionär mit Primesvote auch über das Mobiletelefon oder mit dem Tablet seine Weisung erteilen.Nahtlose Integration
Primesvote lässt sich nahtlos in den bestehenden GV-Prozess integrieren.
Über eine sichere Email- Kommunikation werden Aktionärs IDs, Abstimmcodes und Weisungen zwischen der Gesellschaft und Smartprimes ausgetauscht.
Die Abstimmdaten werden nach der Generalversammlung zur Archivierung an die Gesellschaft übergeben und auf dem Primesvote Server gelöscht. Auf Primesvote entsteht dadurch kein Aufwand für die Pflege von Aktionärsdaten.
Sicherstellung der Stimmberechtigung
Der Einmal-Abstimmcode stellt sicher, dass die Stimmweisungen von den Aktionären stammen.Vertrauenswürdig und nachweisbar
Im Falle einer Anfechtung ist nachweisbar, dass die Stimmweisungen der Aktionäre korrekt in das Stimmenprofil eingeflossen sind.Serverintegrität und Zugriffsschutz
Mit einem Webbrowser greift der Aktionär über HTTPS auf Primesvote zu. Dadurch ist die Integrität des Primesvote Servers sichergestellt und die Übertragung der Weisungen erfolgt verschlüsselt.Keine vertraulichen Daten im Internet
In Primesvote werden keine Aktionärsdaten gespeichert.Für den Datenaustausch mit der GV-Software genügen anonymisierte Aktionärs IDs. Durch die anonymisierten Aktionärs IDs können die Weisungen den Aktionären nicht zugewiesen werden. Für die Ausgabe der Weisungen an die GV-Software, braucht es die Freigabe des Stimmrechtsvertreters.